Samstag, 19. Juli 2014

Warum gibt es im Stromer nur 5 Fahrgastsitze? Und nun doch 7!

Ein T 5 von Volkswagen verfügt in der Regel über 8 – 9 Sitze. Im T 5 der als Stromer fährt gibt es allerdings nur 1 Fahrersitz und 5 Fahrgastsitze. Was ist der Grund?

Der Grund ist im rechtlichen Rahmen zu finden, der für unseren Bürgerbus gilt. Normalerweise kann man Personenbeförderung nur zu den Bedingungen betreiben, die das Personenbeförderungsgesetz vorgibt. Dort ist z.B. geregelt, dass die Fahrer über einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung verfügen müssen. Diese und viele weitere Pflichten behindern den Betrieb eines Bürgerbus, welcher ehrenamtlich betrieben wird, so sehr, dass sich der Gesetzgeber entschlossen hat, eine sogenannte Freistellungsverordnung zu erlassen.

Dort ist im § 1 folgende Regelung zu finden:

Von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden freigestellt:
...
3. Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, dass für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist

Begründet durch diese Regelung wurde der 6-sitzige Kleinbus konzipiert, der von uns gefahren wird.


Aber es hat natürlich  auch für den Fahrgast Vorteile: 

Er hat mehr Platz und er fährt kostenlos!

Anmerkung: Diese Regelung ist inzwischen gesetlich geändert. Der Stromer darf mit 8 Fahrgastsitzen plus Fahrer fahren. Wir haben auf den achten Fahrgastsitz verzichtet, um ein bequemes Ein- und Aussteigen zu gewährleisten.
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen