Ein T 5
von Volkswagen verfügt in der Regel über 8 – 9 Sitze. Im T 5 der
als Stromer fährt gibt es
allerdings nur 1 Fahrersitz und 5 Fahrgastsitze. Was ist der Grund?
Der
Grund ist im rechtlichen Rahmen zu finden, der für unseren Bürgerbus
gilt. Normalerweise kann man Personenbeförderung nur zu den
Bedingungen betreiben, die das Personenbeförderungsgesetz vorgibt.
Dort ist z.B. geregelt, dass die Fahrer über einen Führerschein zur
Fahrgastbeförderung verfügen müssen. Diese und viele weitere
Pflichten behindern den Betrieb eines Bürgerbus, welcher
ehrenamtlich betrieben wird, so sehr, dass sich der Gesetzgeber
entschlossen hat, eine sogenannte Freistellungsverordnung zu
erlassen.
Dort ist
im § 1 folgende Regelung zu finden:
…...
3. Beförderungen
mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur
Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich
Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, dass für die
Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist
Begründet durch
diese Regelung wurde der 6-sitzige Kleinbus konzipiert, der von uns gefahren
wird.
Aber
es hat natürlich auch für den Fahrgast Vorteile:
Er hat mehr Platz und
er fährt kostenlos!
Anmerkung: Diese Regelung ist inzwischen gesetlich geändert. Der Stromer darf mit 8 Fahrgastsitzen plus Fahrer fahren. Wir haben auf den achten Fahrgastsitz verzichtet, um ein bequemes Ein- und Aussteigen zu gewährleisten.
Anmerkung: Diese Regelung ist inzwischen gesetlich geändert. Der Stromer darf mit 8 Fahrgastsitzen plus Fahrer fahren. Wir haben auf den achten Fahrgastsitz verzichtet, um ein bequemes Ein- und Aussteigen zu gewährleisten.
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